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Sie
hatten unverschuldet einen Unfall!
Wir
empfehlen,
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auch wenn die Rechtslage scheinbar klar ist, sichern Sie sich
die Unterstützung eines Anwaltes Ihres
Vertrauens; bei einem Haftpflichtschaden muss die gegnerische
Unfallversicherung diese bezahlen; noch besser Sie haben selbst
eine Rechtschutzversicherung;
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bei einer absehbaren Schadenshöhe von mehr als 750 Euro,
nehmen Sie einen Gutach-
ter
Ihrer Wahl; Wie wollen Sie sonst sicher sein, dass aIhr Fahrzeug
fachgerecht repariert wird;
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bestehen Sie darauf, dass die Reparatur durch die Werkstatt
Ihres Vertrauens ausgeführt wird, Sie können so leichter
evtl. spätere Reklamationen durchsetzen;
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bleiben Sie mobil, legen Sie durchschnittlich pro Tag mehr als
30 km zurück, bestehen Sie auf die Stellung eines Ersatzfahrzeuges
- hier sind wir die Profis.
Gerade wir als mittelständisches Unternehmen haben durch
unsere Fahrzeugvielfalt für Sie das passende Fahrzeug -
meist vom gleichen Hersteller wie Ihr Fahrzeug. Sie brauchen
sich nicht erst an eine für Sie fremde Marke gewöhnen.
Lehnen
Sie auch noch so höfliche Angebote der gegnerischen Versicherung,
den Schaden für Sie zu managen (Schadensmanagement) ab.
Sie
erhalten von uns das Unfallersatzfahrzeug zum sogenannten "Normaltarif".
Grundlage
unsere Preisgestaltung bildet unsere aktuelle betriebswirtschaftlich
Kalkulation, die auch in der "SchwackeListe Automietpreisspiegel"
2010 ihren Niederschlag gefunden hat.
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