Sie hatten unverschuldet einen Unfall!

Wir empfehlen,

- auch wenn die Rechtslage scheinbar klar ist, sichern Sie sich die Unterstützung eines    Anwaltes Ihres Vertrauens; bei einem Haftpflichtschaden muss die gegnerische Unfallversicherung diese bezahlen; noch besser Sie haben selbst eine Rechtschutzversicherung;

- bei einer absehbaren Schadenshöhe von mehr als 750 Euro, nehmen Sie einen Gutach-

ter Ihrer Wahl; Wie wollen Sie sonst sicher sein, dass aIhr Fahrzeug fachgerecht repariert wird;

- bestehen Sie darauf, dass die Reparatur durch die Werkstatt Ihres Vertrauens ausgeführt wird, Sie können so leichter evtl. spätere Reklamationen durchsetzen;

- bleiben Sie mobil, legen Sie durchschnittlich pro Tag mehr als 30 km zurück, bestehen Sie auf die Stellung eines Ersatzfahrzeuges - hier sind wir die Profis.

Gerade wir als mittelständisches Unternehmen haben durch unsere Fahrzeugvielfalt für Sie das passende Fahrzeug - meist vom gleichen Hersteller wie Ihr Fahrzeug. Sie brauchen sich nicht erst an eine für Sie fremde Marke gewöhnen.

Lehnen Sie auch noch so höfliche Angebote der gegnerischen Versicherung, den Schaden für Sie zu managen (Schadensmanagement) ab.

Sie erhalten von uns das Unfallersatzfahrzeug zum sogenannten "Normaltarif".

Grundlage unsere Preisgestaltung bildet unsere aktuelle betriebswirtschaftlich Kalkulation, die auch in der "SchwackeListe Automietpreisspiegel" 2010 ihren Niederschlag gefunden hat.